Neue EmpCo-RichtlinieNachhaltigkeitskommunikation
Nachhaltigkeit ist für viele Urlaubsgäste ein wichtiges Entscheidungskriterium geworden. Sie als Gastgeber und Gastgeberinnen arbeiten schon lange ressourcenschonend und haben bereits viele Maßnahmen umgesetzt – von regionalen Produkten, kurzen Lieferwegen, über PV-Anlagen und Hackschnitzelheizung bis zu Energieeinsparungen und ökologischer Bewirtschaftung. Gleichzeitig haben viele von Ihnen das Thema Nachhaltigkeit auch aktiv auf ihrer Website und in weiteren Kanälen kommuniziert.
Mit der neuen EmpCo-Richtlinie der Europäischen Union ändern sich jedoch die Spielregeln für solche Aussagen deutlich. Ab Herbst 2026 gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Für Gastgeber bedeutet das: Nachhaltigkeit bleibt wichtig – aber sie muss künftig noch präziser und nachvollziehbarer kommuniziert werden.
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) ist eine EU-Richtlinie, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen schützen soll.
Ziel ist es, sogenanntes Greenwashing – also unklare oder übertriebene Umweltversprechen – zu verhindern und für mehr Transparenz im Markt zu sorgen.
Unternehmen dürfen künftig nur noch dann mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsversprechen werben, wenn diese klar, überprüfbar und belegbar sind. Allgemeine Aussagen ohne konkreten Nachweis sollen nicht mehr zulässig sein.
Die Richtlinie gilt branchenübergreifend, auch für Gastgeberinnen und Gastgeber im Tourismus.
Wichtige Fristen
Für Sie als Gastgeber ist insbesondere letztgenannter Termin relevant:
- 27. März 2024: Inkrafttreten der EU-Richtlinie
- bis 27. März 2026: Umsetzung der Vorgaben in nationales Recht durch die EU-Mitgliedstaaten
- ab 27. September 2026: verbindliche Anwendung der neuen Regeln im deutschen Gesetzbuch (UWG)
Ab diesem Zeitpunkt können Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen rechtlich stärker geprüft werden – etwa durch Wettbewerbsverbände, Behörden oder Gerichte.
Konsequenzen können Abmahnungen, über Bußgelder bis zu öffentlichen Reputationsschäden sein. Gerade in einer Branche, in der Vertrauen und Bewertungen so viel zählen, sollte dies nicht unterschätzt werden.
Welche Bereiche im Ferienwohnungsbereich sind betroffen?
Die EmpCo-Richtlinie betrifft vor allem die Kommunikation von Nachhaltigkeit – also alles, was Gäste in Printwerbung, auf Websites oder in Social Media-Kanälen lesen.
Typische Beispiele aus dem Ferienwohnungsbereich sind Aussagen wie „nachhaltiger Urlaub“, „umweltfreundlicher Hof“, „klimaneutrale Unterkunft“ oder die Verwendung von Nachhaltigkeitslabels oder -siegel.
Solche Aussagen sind künftig nur noch zulässig, wenn sie klar definiert und nachweisbar sind. Vage Begriffe ohne Erklärung gelten als problematisch.
Siegel dürfen nur verwendet werden, wenn sie auf staatlich anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von unabhängigen Stellen überwacht werden.
Nachhaltigkeit ohne Siegel – was ist weiterhin möglich?
Viele Gastgeber setzen bereits nachhaltige Maßnahmen um, verfügen aber über kein offizielles Zertifikat.
Auch künftig dürfen diese Maßnahmen selbstverständlich kommuniziert werden – allerdings konkret und transparent.
Statt allgemeiner Aussagen empfiehlt sich eine faktenbasierte Darstellung.
Beispiele für zulässige Formulierungen:
- statt: „Unser Hof ist nachhaltig“
→ „Unsere Ferienwohnungen werden zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt.“ - statt: „umweltfreundliche Unterkunft“
→ „Wir verwenden ausschließlich regionale Lebensmittel für das Frühstück.“ - statt: „klimaneutral“
→ „Seit 2023 nutzen wir eine Photovoltaikanlage und reduzieren damit unseren Strombezug.“ - statt: „Unsere Ferienwohnung wurde ökologisch gebaut“
→ „Bei der Restaurierung unserer Wohnung haben wir Altholz aus der Scheune wiederverwertet und Möbel aus eigenem Holz vom örtlichen Schreiner anfertigen lassen.“ - statt: „Wir gehen mit Ressourcen umweltschonend um.“
→ „„Wir setzten auf wassersparenden Armaturen, Energiesparlampen bis hin zur cleveren Nutzung von Regenwasser für Toilettenspülungen und zur Bewässerung unseres Bauerngartens.“ - statt: „Wir verwenden umweltverträgliche Reinigungsmittel.“
→ „Wir verwenden Sonett Reinigungsmittel, die aus pflanzlichen und mineralischen Rohstoffen hergestellt wurden und dessen Inhaltsstoffe zu 100% abbaubar sind."
Die Regel lautet:
KONKRETE MASSNAHMEN BESCHREIBEN statt allgemeine Nachhaltigkeitsversprechen machen.
Checkliste für Gastgeber: Ist meine Nachhaltigkeitskommunikation EmpCo-tauglich?
Eine erste Selbstprüfung kann helfen, rechtzeitig Anpassungen vorzunehmen:
1. Selbstcheck: Was kommunizieren Sie über Nachhaltigkeit?
- Prüfen Sie Ihre Website, Social Media Einträge und Printprodukte
- Gibt es auf Ihrer Website eine Kategorie „Nachhaltigkeit“ oder ähnliche Aussagen?
- Werden allgemeine Begriffe ohne Erklärung und ohne erkennbaren Mehrwert für die Gäste verwendet?
- Werden grafische Elemente oder Symbole verwendet, die Umweltfreundlichkeit suggerieren ohne weitere Erläuterung?
- Werden Siegel verwendet?
2. Wie kommunizieren Sie über Nachhaltigkeit?
- Verwendete Begriffe hinterfragen
- Werden allgemeine Nachhaltigkeitsaussagen getroffen?
- Gibt es allgemeine Begriffe wie:
- „umweltfreundlich“
- „klimaneutral“
- „klimabewußt“
- „positiv für das Klima“
- „bewußt“
- „verantwortungsvoll“
- „nachhaltig“
- „Maßnahmen für zukünftige Generation“
- „ohne schlechtes Gewissen“
3. Aussagen konkretisieren
- Werden Umweltmaßnahmen klar und eindeutig und ohne Übertreibung erklärt?
- Werden Maßnahmen konkret beschrieben (z. B. Energie, Regionalität, Müllvermeidung)?
- Falls Sie ein Siegel erhalten haben, kann das bestehende Siegel weiterhin verwendet werden (ist dieses unabhängig zertifiziert)?
Auf Nummer sicher gehen:
Nicht nur „nachhaltig“ SAGEN, sondern ZEIGEN, welche konkreten Aspekte glaubwürdige Beweise für die Nachhaltigkeit liefern.
Faustregel:
Wenn Sie die Aussage nicht sofort in Zahlen, Kriterien und Maßnahmen übersetzen können, dann ist sie wahrscheinlich unzulässig.
Chance für glaubwürdige Nachhaltigkeit
Die neue Richtlinie bedeutet nicht, dass Gastgeber weniger über Nachhaltigkeit sprechen dürfen – im Gegenteil. Sie soll dafür sorgen, dass echte nachhaltige Maßnahmen sichtbar und glaubwürdig werden. Nachhaltige Maßnahmen stellen weiter einen echten Mehrwert dar!
Gerade Gastgeber haben hier oft viel zu bieten: regionale Produkte, kurze Lieferwege, ökologische Bewirtschaftung oder ressourcenschonende Betriebsführung. Wenn diese Maßnahmen transparent und konkret dargestellt werden, bleibt Nachhaltigkeit auch künftig ein starkes Argument für den Landurlaub.

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